+43 664 1853218 Claudia Burger Kassierin +43 664 9127181 Helmut Waldegger Stellvertreter +43 699 11313522 Christoph Ziffer-Teschenbruck Vorsitzender

TEAM

Infos und Voraussetzungen für die Förderung Was wird gefördert ? •	Die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung.  Wer kann die Förderung beantragen? •	Lehrlinge •	Nicht gefördert werden Lehrlinge aus § 30 BAG Einrichtungen (überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen). •	Personen, deren Lehrzeitende max. 36 Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem Lehrbetrieb gelernt haben, d.h. einen Lehrvertrag haben oder hatten.  Wie hoch ist die Förderung? •	100 % der Kosten für genehmigte Kurse (inkl. allfälliger USt.).  Wer beantragt die Förderung bis wann? •	Der Förderantrag inkl. Beilagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis) ist durch den Lehrling  einzubringen. •	Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 6 Monate nach  Kursende WKO Förderung Lehrling Lehrabschlussprüfung Link Infoseite

FÖRDERUNG der Kursgebühren von Vorbereitungskursen zur Lehrabschlussprüfung

Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Abschluss des Kurses eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Förderung mehr möglich.

FÖRDERUNG

Vorbereitung für die Lehrabschlussprüfung Kurse Überprüfung der  fachlichen Ausbildung  der Lehrlinge Ausbildung Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften Gesetze Fachkurse zur  Berufsaus-  und Weiterbildung Weiterbildung Abhaltung von Berufswettbewerbe für Lehrlinge Wettbewerbe Arbeiten eng mit den Berufsschulen zusammen Berufsschule Weitergabe von Berufsinformationen für die Lehrlinge Informationen

AUFGABEN

KURSE

Unsere Arbeitswelt ist von einem ständigen Wandel geprägt. Neue Technologien erfordern ein immer höheres Ausbildungsniveau und

mehr Flexibilität. Fachliches Können und die Information über Rechte und Pflichten der ArbeitnehmerInnen sind dabei wichtiger als

je zuvor. Dem entsprechend sind auch die Aufgaben der Fachausschüsse vielfältig – die Fachausschüsse der AK Wien

Hier finden sie einen Überblick über die aktuellen Kursangebote des Fachauschuss für Gartenbau und Floristik. Spezifische Fachkurse

für die Berufsaus- und Weiterbildung und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfungen.

Nominierung der Vorsitzenden und Beisitzer/innen für Prüfungen im Rahmen des Berufsausbildungsgesetzes, sowie Beisitzer für

Meisterprüfungen für Florist/innen

Die 40 Fachausschüsse der AK Wien vertreten die fachlichen und beruflichen Interessen der ArbeitnehmerInnen in Wien, insbesondere der Lehrlinge.

In Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Berufsschulen fördern sie deren Aus- und Weiterbildung und verbessern damit ihre Berufschancen.

Mit Kursen, Schulungen und fachbezogenen Veranstaltungen machen sie die ArbeitnehmerInnen fit für den Arbeitsmarkt.

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office@fa-gartenbau-floristik.at  Donizettiweg 31 +43 699 11 31 3522 1220 Wien Fachausschuss Gartenbau Floristik Berufsschule Gartenbau und Floristik Arbeiterkammer Wien Facebook Fachausschuss Gartenbau Floristik Instagram Fachausschuss Gartenbau Floristik Standort Fachausschuss Gartenbau Floristik

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€ 300.00 12 Personen 27 UE 12.09 - 14.09 12 SEP Floristik Praxis LAP Vorbereitungskurs € 250.00 12 Personen 40 UE 15.09  - 29.09 25 SEP Landschaftsgärtner LAP Vorbereitungskurs office@fa-gartenbau-floristik.at +43 699 11313522 HOME LAP Vorbereitungskurs Floristen Praxis SEP 12 NEUER KURS LAP Vorbereitungskurs Floristik Theorie LAP Vorbereitungskurs Landschaftsgärtner SEP 25 NEUER KURS

Herzlich Willkommen

15 Personen 09 UE 09.09 - 21.09 € 150.00 19 SEP Floristik Theorie LAP Vorbereitungskurs
12 Personen 09 UE 19.09 - 21.09 € 150.00 19 SEP Floristik Theorie LAP Vorbereitungskurs € 250.00 12 Personen 40 UE 25.09 - 29.09 25 SEP Landschaftsgärtner LAP Vorbereitungskurs € 300.00 12 Personen 27 UE 12.09 - 14.09 12 SEP Floristik Praxis LAP Vorbereitungskurs office@fa-gartenbau-floristik.at  Donizettiweg 31 +43 699 11 31 3522 1220 Wien Fachausschuss Gartenbau Floristik Berufsschule Gartenbau und Floristik Arbeiterkammer Wien WKO Förderung Lehrling Lehrabschlussprüfung Link Infoseite Infos und Voraussetzungen für die Förderung Was wird gefördert ? •	Die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung.  Wer kann die Förderung beantragen? •	Lehrlinge •	Nicht gefördert werden Lehrlinge aus § 30 BAG Einrichtungen (überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen). •	Personen, deren Lehrzeitende max. 36 Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem Lehrbetrieb gelernt haben, d.h. einen Lehrvertrag haben oder hatten.  Wie hoch ist die Förderung? •	100 % der Kosten für genehmigte Kurse (inkl. allfälliger USt.).  Wer beantragt die Förderung bis wann? •	Der Förderantrag inkl. Beilagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis) ist durch den Lehrling  einzubringen. •	Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 6 Monate nach  Kursende

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